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Die Basisrente ("Rürup"): steueroptimiert vorsorgen

Versicherungen

Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Die Basisrente ist hierfür ein sehr wichtiges Instrument, denn sie bringt große steuerliche Vorteile. Unter anderem erhält man die Gelegenheit, allein durch Steuerersparnisse Kapital für die Rente anzusparen - Hartz 4 sicher! "Die Basis-, bzw. “Rürup“-Rente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die steuerlich gefördert wird. Bei ihr wird eine monatliche, lebenslange Rente - frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs - zugesagt" (Bundesministerium für Finanzen)

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zum Thema
Basisrente / Rüruprente aufbereitet und erstellen Ihnen auf Wunsch individuelle Marktvergleiche und Angebote. Selbstverständlich helfen wir auch den für Sie steuerlich optimalen Beitrag zu finden.

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Die Basisrente

Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 ist die Altersvorsorge auf das so genannte "Drei-Schichten-Modell" umgestellt worden. Die Basisrente ist Bestandteil der ersten Schicht. Eine Basisrente wird bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Mittels der Basisrente wird aus unversteuertem Einkommen privat für das Alter vorgesorgt, denn die Beiträge können als Sonderausgaben abgezogen werden... mehr

Die steuerlichen Vorteile der Basisrente

Der Staat fördert die Basisrente über eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind die Beiträge zur Basisrente steuerlich abzugsfähig. Sie können im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Die Höchstbeiträge belaufen sich auf 20.000€ oder 40.000€. Im Gegenzug erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung der Bezüge ... mehr

Die Rahmenbedingungen der Basisrente

Eine Basisrente muss einige Rahmenbedingungen erfüllen. Diese sind bspw:
- Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen
- Die Ansprüche aus einer Basisrente sind nicht vererbbar. Sie dürfen nicht übertragen, beliehen, veräußert oder (teil)kapitalisiert werden
- Das Vorsorgekapital der Basisrente ist vor einer vorzeitigen Verwertung im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt. Es kann auch nicht gepfändet werden. Dies bedeutet: Weder die Agentur für Arbeit, das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff auf die Basisrente. Sie ist somit "Hartz IV sicher"
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Die verschiedenen Anlagearten der Basisrente

Wie für "gewöhnliche" Rentenversicherungen gibt es für die Basisrente unterschiedliche Anlagearten: klassisch, fondsgebunden und britisch. Vor Vertragsabschluss sollte genau überlegt werden, welche individuell am besten passt... mehr

Angebot / Marktvergleich

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot mit Marktvergleich für eine Basisrente an, Sie bekommen es via E-Mail zugesandt. Gerne führen wir für Sie eine Beitragsoptimierung durch - so zahlen Sie den steuerlich sinnvollsten Betrag - denn nur dann macht eine Basisrente wirklich Sinn... mehr


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