Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung
Seit dem 1. Januar 2001 wurden die bisherigen gesetzlichen BU-Renten für alle ab dem 01.01.1961 geborenen gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Wer seinen Beruf nach schwerer Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. So erhält bspw. ein Bankangestellter keine Leistung mehr aus der Rentenkasse, wenn er noch als Pförtner arbeiten kann. Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als 3h am Tag arbeiten kann... mehr
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Alternative: Die Dread-Disease-Versicherung
Eine schwere Krankheit zu erleiden, hängt meist nicht vom Beruf ab, den man ausübt. Zudem sind, dank des medizinischen Fortschritts, viele Erkrankungen inzwischen vollständig heilbar oder können weitgehend unter Kontrolle gebracht werden. Die Konsequenz daraus ist, dass eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei Eintritt einer schweren Krankheit, wenn überhaupt, nur temporär gezahlt werden könnte. Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Dread Disease Versicherung sofort die volle Versicherungssumme, sobald eine versicherte Krankheit diagnostiziert wird. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Monatsrente dann, wenn der Beruf über einen längeren Prognosezeitraum (i.d.R. 6 Monate) nicht mehr ausgeübt werden kann.... mehr
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Alternative: Die Grundfähigkeitenversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung unterschiedet sich von der BU-Versicherung. Die BU-Versicherung leistet dann, wenn die Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf wegen Krankheit oder Behinderung für einen bestimmten Prognosezeitraum auf unter 50 % gesunken ist. Die Grundfähigkeitsversicherung versichert nicht den Beruf, sondern bestimmte Fähigkeiten. Daher ist der Eintritt des Leistungsfalls klar definiert - im Gegensatz zur BU-Versicherung. Sie kann also unter gewissen Umständen eine Alternative zur BU-Versicherung darstellen... mehr
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