Die Riesterrente: Förderung - Versicherungsvergleich | Versicherungsmakler | online Versicherung Vergleich und Information | Versicherungsvergleich kostenlos

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Die Riesterrente: Förderung

Versicherung > Riester

ANGEBOT FÜR EINE RIESTERRENTE MIT VERGLEICH ANFORDERN
______________________________________________________________________________________


So funktioniert die Förderung



1.   jährliche Zahlung einer Zulage, die sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammensetzt


Die Grund- und Kinderzulage beträgt ab 2008 jährlich 154 Euro pro Person und 185 Euro pro Kind. Für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage künftig 300 Euro jährlich. Die Kinderzulage wird nur über den Zeitraum gezahlt, in  dem die Familie für das Kind Kindergeld erhält. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld wird die Kinderzulage gestrichen. Eventuell zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückerstattet werden.

Ab 2008 wird allen Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein sogenannter Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro auf den Riester-Vertrag gezahlt. Der Bonus gilt auch für bestehende Verträge, sofern der Versicherte zu Beginn des Beitragsjahrs, für das er eine Zulage beantragt, noch keine 25 Jahre alt war.

Um die staatliche Zulage zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden, im Prinzip jedes Jahr aufs Neue. Wer mehrere Riester-Verträge abgeschlossen hat, muss sich entscheiden, auf welchen Vertrag die Zulage gezahlt werden soll. Seit 1. Januar 2005 ist dieser Aufwand nicht mehr nötig. Der Versicherte stellt den Antrag ein Mal und überlässt alles Weitere seinem Vertragsanbieter. Er kann sein Versicherungsunternehmen bereits bei Vertragsabschluss damit beauftragen, die Zulage für ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen. Zu beachten ist, dass der Versicherer auch weiterhin über alle Veränderungen informiert werden muss, die sich auf die Höhe der Zulage auswirken können, etwa beim Familienstand, bei der Kinderzahl oder beim beruflichen Status. Die Bevollmächtigung des Versicherers kann jederzeit widerrufen werden. Dazu reicht ein Widerruf jeweils zum Jahresende.


2.  Beiträge können als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden


Nicht nur die Eigenbeiträge, auch die Zulage können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die dadurch erzielten Gutschriften werden nicht wie die Zulage direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen, sondern vom Finanzamt mit etwaiger Steuerschuld verrechnet beziehungsweise ausgezahlt.

Wer seine Riester-Beiträge und die Zulage steuerlich ansetzen will, braucht eine Bescheinigung von seinem Versicherer über die gezahlten Beiträge und reicht sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusammen mit der ausgefüllten Anlage AV beim Finanzamt ein. Das Finanzamt geht in jedem Fall davon aus, dass eine Zulage gewährt wurde, und prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob die Steuerentlastung über den Sonderausgabenabzug vorteilhafter als die Zulage ist. Wenn ja, führt der Differenzbetrag zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung. Für den Sonderausgabenabzug gibt es einen Höchstbetrag. Vorsorgebeiträge bis zu 2100 Euro jährlich können von der Steuer abgesetzt werden.

Weil der Sonderausgabenabzug nur einen über die Zulage hinaus gehenden Betrag erbringen kann, muss die Zulage in jedem Fall beantragt werden. Auch dann, wenn schon im Vorfeld klar ist, dass die Steuerentlastung höher ist. Ob sich der Sonderausgabenabzug lohnt oder nicht, hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. In der Regel profitieren vor allem Singles ohne Kinder davon. Bei Familien mit Kindern ist die Riester-Förderung über die Zulage aber insgesamt deutlich höher.


Riesterrente

 
Förderberechtigte Personen


  • in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte; dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige


  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen. Die Riester-Rente soll einen Ausgleich für die Einbußen bei der Altersversorgung durch das Versorgungsänderungsgesetz bieten


  • Wehr- und Zivildienstleistende


  • Mütter und Väter während ihrer Kindererziehungszeit innerhalb von 36 Kalendermonaten nach der Geburt


  • Bezieher von voller Erwerbsminderungsrente sowie dienstunfähig geschriebene Beamte mit entsprechenden Versorgungsbezügen


  • Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, auch dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen zu hohen Vermögens oder Einkommens ruht                                                                                                     


  • Empfänger von Vorruhestandsgeld sowie Kranken-, Verletzten- und  Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

                                                                           

  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben


Ehepartner
Gehört ein Ehepartner dem begünstigten Personenkreis an, so kann auch der andere Partner mit einem eigenen Altersvorsorgevertrag gefördert werden, selbst wenn er nicht zum begünstigten Personenkreis gehört. Voraussetzung für die Förderung ist in diesem Fall, dass der berufstätige Partner seinen Sparbeitrag in eine zertifizierte Riester-Rente einzahlt. Der Ehepartner erhält dann ebenfalls die Grundzulage auf seinen Vorsorgevertrag überwiesen und muss keine eigenen Beiträge einzahlen. Sonderausgaben kann er jedoch nur dann geltend machen, wenn er eigene Beiträge einzahlt. Falls nichts anderes vereinbart wurde, wird die Kinderzulage automatisch auf den Vertrag der Ehefrau gezahlt. Auf Wunsch kann sie aber auch auf den Vertrag des Mannes überwiesen werden.

Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Förderberechtigung grundsätzlich keine Rolle. Ausländer sollten aber beachten, dass sie die staatliche Zulage und Steuervorteile möglicherweise zurückzahlen müssen, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren. Um die volle steuerliche Förderung für das ganze Jahr zu erhalten, reicht ein Monat Förderberechtigung aus, zum Beispiel eine versicherungspflichtige Tätigkeit. Die Beiträge für den Vorsorgevertrag müssen jedoch für den kompletten Zeitraum eingezahlt werden.

Riesterrente

 
Nicht - Förderberechtigte Personen


  • freiwillig Versicherte und nicht versicherungspflichtige Selbstständige,

  • Pflichtversicherte der berufsständischen Versorgungswerke,

  • Rentner, die eine Altersrente erhalten,

  • Sozialhilfeempfänger,

  • Bezieher von Leistungen für Bergbauversicherte,

  • versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte.

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü