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ANGEBOT FÜR EINE RIESTERRENTE MIT VERGLEICH ANFORDERN
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Die Riesterrente: für das Alter vorsorgen mit staatlichen Zulagen
Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 ist die Altersvorsorge auf das so genannte "Drei- |
Schicht 3: private Zusatzvorsorge |
Schicht 2: geförderte Zusatzvorsorge |
Schicht 1: Basisvorsorge |
Was ist eine Riesterrente?
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine durch staatliche Förderungen unterstützte, privat finanzierte Rente. Walter Riester, ehemaliger Bundesarbeitsminister, schlug anlässlich der Rentenversicherungsreform in den Jahren 2000 / 2001 eine grundlegende Neustrukturierung der Altersversorgung vor. Diese sollte in erster Linie die Förderung einer freiwilligen Altersvorsorge mittels staatlicher Leistungen beinhalten, um auf diese Weise langfristig einer möglichen Altersarmut bei den künftigen Rentenbeziehern vorzubeugen.
Das zu erwartende Rentenniveau eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der seine Beiträge über einen Zeitraum von 45 Jahren regelmäßig in die gesetzlichen Rentenkassen gezahlt hat (sogenannter Eckrentner) wird von 70 % auf 67 % sinken. Daher ist es sehr wichtig, privat in eine private Vorsorge aufzubauen.
Der abschluss einer Riester Rente erfreut sich auf Grund der lukrativen Förderung einer starken Beliebtheit. Ein Riester Rente Vergleich hilft dabei, den passenden Tarif zu finden.
Vorteile der Riesterrente
garantierte lebenslange Rente.
attraktive staatliche Förderung
Hinterbliebenenschutz & Berufs- oder Erwerbs-unfähigkeitsversicherung möglich
Schutz vor einer vorzeitigen Verwertung bei Arbeitslosigkeit
Flexibilität: bei Zahlungsschwierigkeiten können die Beiträge ausgesetzt werden. (Dies hat evtl. eine Kürzung der Zulagen bzw. des Sonderausgabenabzuges zur Folge)
Die Möglichkeit der Riesterförderung für zulageberechtigte Personen in Form von Zulagen und Steuervorteilen bietet den Versicherten entscheidende Vorzüge im Hinblick auf das spätere Rentenalter. Diese Arten der Förderung wurden seinerzeit durch das AVmG (Altersvermögensgesetz) in Anlehnung an die Einkommenssteuer-Richtlinien ins Leben gerufen und werden im Volksmund als das so genannte „Riestern“ bezeichnet.
Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Das Riester-Zertifikat ist an einer amtlichen Prüfnummer in den Vertragsunterlagen zu erkennen.
Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge folgende Bedingungen erfüllen:
Beitragsgarantie: zu Rentenbeginn stehen mind. die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
Lebenslange Rente: Riester-Renten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin. Für Auszahlungspläne der Banken und Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung setzt die monatlichen Auszahlungen vom 85. Lebensjahr an lebenslang fort.
Leistungen frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs
Verteilung der Abschlusskosten auf 5 Jahre
Unisex Tarif
Es muss sichergestellt sein, dass mit Beginn des Rentenbezuges höchstens einmalig max. 30 % des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden können.
Auszahlungen werden zu 100 % mit dem individuellen Steuersatz versteuert
Immobilienfinanzierung/ Wohn-Riester möglich
Zertifizierte Riester-
Fondssparpläne und Bausparverträge.
Rentenversicherungen
Lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und einer zusätzlichen Überschussbeteiligung. Bei der Anlage des Vorsorgekapitals steht die Sicherheit im Vordergrund. Die meisten Versicherer rechnen eine garantierte Rente aus. Wer wie vereinbart spart, weiß bereits zu Vertragsbeginn genau, wie hoch seine Riester-
Banksparpläne
Die Riester-
Fondssparpläne
Riester-
Bausparverträge
Ab 2008 besteht im Rahmen der Riester Förderung die Möglichkeit der Kapitalentnahme bis zu 75 oder zu 100 Prozent des geförderten Kapitals zum Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie, ohne dass wie bisher eine Rückzahlung der entnommenen Beträge vor Rentenbeginn erforderlich ist. Die neuen Entnahmeregelungen gelten auch für Bestandsverträge.
Für eine Übergangszeit (2008 und 2009) bleibt der bisherige Mindestentnahmebetrag von 10.000 Euro bestehen. Riestergeförderte Immobilien können weder vermietet noch mit den geförderten Beträgen modernisiert werden. Die erhaltene Förderung bleibt beim Verkauf des Hauses nur dann erhalten, wenn der geförderte Betrag zum Beispiel in den Kauf einer neuen Immobilie oder in einen neuen Riester-
Bei Unisex-
Seit Beginn des Jahres 2006 verlangt der Gesetzgeber sogenannte „Unisex-