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Die Basisrente: Informationen und unverbindliche Angebote

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Was ist eine Basisrente?

"Die Basis-, bzw. “Rürup“-Rente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die steuerlich gefördert wird. Bei ihr wird eine monatliche, lebenslange Rente - frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs - zugesagt" (Bundesministerium für Finanzen)

Eine Basisrente wird bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Die Versicherten können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag zahlen. Auch längere beitragsfreie Zeiträume sind grundsätzlich möglich, wenn dies der individuelle Vertrag zuläßt. Der Vertrag kann als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden. Ebenso kann das britische Anlagemodell gewählt werden.

Mittels der Basisrente wird aus unversteuertem Einkommen privat für das Alter vorgesorgt, sie folgt dem Prinzip der Kapitaldeckung. Dagegen werden beim Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung die aktuellen Renten immer aus den jeweiligen Arbeitseinkommen der Erwerbstätigen finanziert.


Vorteile

  • Eine lebenslange, monatlich ausgezahlte Rente


  • Versicherte können ihre Vorsorge individuell ergänzen, zum Beispiel durch eine Absicherung im Fall von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung. Ebenfalls möglich ist der Abschluss einer Hinterbliebenenversicherung


  • Die Beiträge können als Sonderausgaben abgezogen werden


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Das 3-Schichten-Modell

Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 ist die Altersvorsorge auf das so genannte "Drei-Schichten-Modell" umgestellt worden. Die Basisrente ist Bestandteil der ersten Schicht.

Schicht 3: private Zusatzvorsorge
Lebens / Rentenversicherungen, Sparverträge ect.

 

Schicht 2: geförderte Zusatzvorsorge
Riester Rente, Betriebliche Altersvorsorgel

 

Schicht 1: Basisvorsorge
gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente


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