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Die Riesterrente: für das Alter vorsorgen mit staatlichen Zulagen
Das 3-Schichten-Modell
Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 ist die Altersvorsorge auf das so genannte "Drei-Schichten-Modell"umgestellt worden. Die Riester Rente ist Bestandteil der zweiten Schicht.
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Schicht 3: private Zusatzvorsorge
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Schicht 2: geförderte Zusatzvorsorge
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Schicht 1: Basisvorsorge
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Vorteile eines Riestervertrages
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Was ist eine Riesterrente?
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine durch staatliche Förderungen unterstützte, privat finanzierte Rente. Walter Riester, ehemaliger Bundesarbeitsminister, schlug anlässlich der Rentenversicherungsreform in den Jahren 2000 / 2001 eine grundlegende Neustrukturierung der Altersversorgung vor. Diese sollte in erster Linie die Förderung einer freiwilligen Altersvorsorge mittels staatlicher Leistungen beinhalten, um auf diese Weise langfristig einer möglichen Altersarmut bei den künftigen Rentenbeziehern vorzubeugen.
Das zu erwartende Rentenniveau eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der seine Beiträge über einen Zeitraum von 45 Jahren regelmäßig in die gesetzlichen Rentenkassen gezahlt hat (sogenannter Eckrentner) wird von 70 % auf 67 % sinken. Daher ist es sehr wichtig, privat in eine private Vorsorge aufzubauen.
Der abschluss einer Riester Rente erfreut sich auf Grund der lukrativen Förderung einer starken Beliebtheit. Ein Riester Rente Vergleich hilft dabei, den passenden Tarif zu finden.
Die Möglichkeit der Riesterförderung für zulageberechtigte Personen in Form von Zulagen und Steuervorteilen bietet den Versicherten entscheidende Vorzüge im Hinblick auf das spätere Rentenalter. Diese Arten der Förderung wurden seinerzeit durch das AVmG (Altersvermögensgesetz) in Anlehnung an die Einkommenssteuer-Richtlinien ins Leben gerufen und werden im Volksmund als das so genannte „Riestern“ bezeichnet.
Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Das Riester-Zertifikat ist an einer amtlichen Prüfnummer in den Vertragsunterlagen zu erkennen.
Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge folgende Bedingungen erfüllen:
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Förderfähige Produkte
Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen angeboten. Es gibt vier unterschiedliche Varianten: private Rentenversicherungen, Banksparpläne,
Fondssparpläne und Bausparverträge.
Rentenversicherungen
Lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und einer zusätzlichen Überschussbeteiligung. Bei der Anlage des Vorsorgekapitals steht die Sicherheit im Vordergrund. Die meisten Versicherer rechnen eine garantierte Rente aus. Wer wie vereinbart spart, weiß bereits zu Vertragsbeginn genau, wie hoch seine Riester-Rente später mindestens ausfallen wird. Einige Lebensversicherer bieten auch fondsgebundene Riester-Renten an (Hybridprodukte, auf Grund der Beitragsgarantie). Bei diesen Angeboten werden Teile des Kapitals in Investmentfonds angelegt.
Banksparpläne
Die Riester-Förderung wird auch für Banksparpläne gewährt, wenn die Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Banken rechnen zu Vertragsbeginn keine garantierten lebenslangen Renten aus. Sie schließen bei Vertragsbeginn zusätzliche Rentenversicherungen für ihre Kunden ab, aus denen ab dem 85. Lebensjahr Leibrenten fließen.
Fondssparpläne
Riester-Fondssparpläne bieten ebenfalls einen Kapitalerhalt und bei guter Börsenentwicklung die Aussicht auf zusätzliche Wertsteigerungen. Zu beachten ist: Die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulage zur Verfügung stehen, bezieht sich nur auf das Ende der Ansparzeit. Bei vorzeitiger Kapitalentnahme sind daher auch Verluste möglich.
Bausparverträge
Ab 2008 besteht im Rahmen der Riester Förderung die Möglichkeit der Kapitalentnahme bis zu 75 oder zu 100 Prozent des geförderten Kapitals zum Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie, ohne dass wie bisher eine Rückzahlung der entnommenen Beträge vor Rentenbeginn erforderlich ist. Die neuen Entnahmeregelungen gelten auch für Bestandsverträge.
Für eine Übergangszeit (2008 und 2009) bleibt der bisherige Mindestentnahmebetrag von 10.000 Euro bestehen. Riestergeförderte Immobilien können weder vermietet noch mit den geförderten Beträgen modernisiert werden. Die erhaltene Förderung bleibt beim Verkauf des Hauses nur dann erhalten, wenn der geförderte Betrag zum Beispiel in den Kauf einer neuen Immobilie oder in einen neuen Riester-Vertrag fließt.
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Uni-Sex Tarife
Bei Unisex-Tarifen zahlen Frauen und Männer die gleichen Beiträge und erhalten die gleiche Rente
Seit Beginn des Jahres 2006 verlangt der Gesetzgeber sogenannte „Unisex-Tarife“ bei Riester-Renten. Das bedeutet: Frauen und Männer zahlen die gleichen Beiträge und erhalten die gleiche Rente. Ältere Verträge berücksichtigen die unterschiedliche Lebenserwartung von Männern und Frauen. Weil Frauen statistisch gesehen länger leben als Männer, erhielten Männer für ihre Beiträge entsprechend höhere Renten. Wer seinen Riester-Vertrag vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen hat, behält die alten Konditionen. Die neuen Unisex-Tarife wurden eingeführt, weil die Riester-Rente die im Zuge der Rentenreform neu entstandenen Versorgungslücken ausgleichen soll. Anders als private Versicherer rechnet die gesetzliche Rentenversicherung für beide Geschlechter gleich. Diesem Prinzip soll die private Riester-Rente nun auch entsprechen.