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Die Basisrente: Für wen ist sie sinnvoll?

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Die Basisrente ist grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten, geeignet. Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können sich so eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen, aber auch für Arbeiter, Angestellte und Beamte als Ergänzung zu deren gesetzlicher Altersvorsorge.


Selbstständige und Freiberufler

Freiberufler und Selbstständige können den Förderrahmen komplett nutzen und Beiträge zu einer Basisrente bis zum Höchstbetrag von 20.000€ / 40.000€ steuerlich geltend machen, sofern nicht auch Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt werden.

Versorgungswerkmitglieder haben durch das Alterseinkünftegesetz ein sehr großes Steuersparpotential. Die entstandene Lücke in der Rente durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung kann so mit 0 € Extraaufwand nahezu geschlossen werden.

Arbeitnehmer

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen den steuerlich abziehbaren Beitrag um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung kürzen.

Beamte

Der Höchstbetrag von 20.000 € bzw. 40.000 € ist um einen fiktiven Gesamtbeirag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen, der bei dem jeweiligen Gehalt des Beamten zu zahlen wäre. (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil)


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