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Garantieverzinsung
Die Garantieverzinsung ist keine Zertifizierungsvoraussetzung für die Riesterfähigkeit des Produktes. Meist bekommt manbei einer privaten Rentenversicherung eine garantierte Verzinsung. Es handelt sich dabei um eine feststehende Mindestverzinsung, (aktuell 2,25%). Zusätzlich fallen nicht garantierte Überschüsse an, sodass die Gesamtrendite durchschnittlich deutlich höher ausfällt als die reine Garantieverzinsung.

Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ (KV)
Die GOÄ ist Abrechnungsgrundlage für die Leistungen der Ärzte bei der Behandlung von Privatpatienten. Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind (§ 1 Abs. 2 GOÄ).
Die Höhe der Gebühren bemisst sich an Punktzahlen und Punktgebühren sowie der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und den Umständen bei der Ausführung der Leistung.

Gebührenordnung für Zahnärzte - GOZ (KV)
Die Vergütungen der Zahnärzte bestimmen sich nach der GOZ, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind (§ 1 Abs. 2 GOZ).

Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach Punktzahlen und Punktwerten unter Berücksichtigung von Schwierigkeit, Zeitaufwand sowie der Umstände bei der Ausführung der einzelnen Leistung.

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker - GebüH (KV)
Heilpraktiker sind Heilkundige, die, ohne als Arzt bestellt zu sein, die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhalten haben. Im werden die üblichen Gebührensätze für die Leistungen der Heilpraktiker festgelegt.
Der Heilpraktiker kann davon ausgehen, dass die in dem GebüH festgesetzten Gebühren als angemessen angesehen werden, sofern zwischen ihm und dem Patienten keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Den Patienten, die die Rechnung einem Krankenversicherer zur Erstattung oder einer Behörde zur Gewährung von Beihilfe einreichen wollen, wird eine nach den Positionen des GebüH spezifizierte Rechnung ausgestellt.

In ihrer Erstattungspraxis für von Heilpraktikern erbrachte Leistungen lehnen sich die privaten Krankenversicherer an das GebüH an.

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes kann von unterschiedlicher Reichweite sein. Deshalb ist es wichtig, sich bei geplanten Auslandsaufenthalten zu erkundigen, wo der Versicherungsschutz gilt.

Gemischte Krankenanstalten (KV)
Der Versicherte hat grundsätzlich die freie Wahl unter allen Krankenhäusern, die
unter ständiger ärztlicher Leitung stehen
über ausreichende diagnostische Fähigkeiten verfügen führen.

ABER: Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, besteht eine Leistungspflicht oft nur dann, wenn der Vericherer die tariflichen Leistungen vor Beginn der Behandlung schrifllich zugesagt hat.
Bei einem Aufenthalt in einem solche Haus empfiehlt es sich, den Krankenversicherer rechtzeitig und unverzüglich zu informieren. Der Meldung sollte möglichst ein ärztlicher Bericht über die vorausgegangene ambulante Behandlung, über den derzeitigen Befund und über den konkreten Einweisungsgrund beigefügt werden.

Gesundheitsprüfung

Die Gesellschaft prüft vor Vertragsabschluss anhand der Angaben des Versicherungsnehmers im Angebotsformular dessen Gesundheit, um - im Interesse aller Versicherten - einen gerechten Beitrag festsetzen zu können. Weitere Nachfragen und ärztliche Untersuchungen können hinzukommen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Am 17.11.1881 wurde die Einführung der Sozialversicherung durch die "Kaiserliche Botschaft" eingeleitet.

Es wurden folgende Gesetze geschaffen:
1883 die Krankenversicherung
1884 die Unfallversicherung
1889 die Rentenversicherung der Arbeiter

1911 wurden diese Gesetze in der Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengefasst. Die RVO gilt heute noch.

Träger der Krankenversicherung sind:

Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Seekrankenkasse, Bundesknappschaft, Ersatzkassen.

Alle Krankenkassen sind Träger der GKV und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Gesetzlicher Zuschlag (KV)
Die Stabilität der Beiträge im Alter ist sehr wichtig. Daher hat der Gesetzgeber im Zuge des Gesundheitsreformgesetzes 2000 mit Gültigkeit ab 01.01.2000 einen hierfür bestimmten Beitrag vorgeschrieben. Dieser gesetzliche Zuschlag wird in Höhe von 10% auf den jeweiligen Beitrag der Krankheitskostentarife erhoben.
Betroffen sind alle Personen im Alter zwischen 21 und 60 Jahren mit einem Vollversicherungsschutz, der zumindest die allgemeinen Krankenhausleistungen abdeckt.

Generell kein Zuschlag wird erhoben bei
Personen unter 21 oder über 60 Jahren
TagegeldversicherungenBeitragszahlung (MBZflex)Tarifen undänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Zuschlag errechnet sich aus den Beiträgen der jeweiligen Tarife - eventuell erhobene Risikozuschläge bleiben hierbei unberücksichtigt.

Der Zuschlag ist arbeitgeberzuschussfähig.

Ziel des gesetzlichen Zuschlages ist es, die Bezahlbarkeit der Beiträge im Alter über die zusätzliche Zuschreibung gemäß § 12 VAG hinaus noch weitergehend zu sichern. Der Zuschlag wird in voll dazu verwendet, Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr zu vermeiden. Ab Alter 80 erlaubt die gesetzliche Regelung dann die Verwendung für Beitragssenkungen. Eine Möglichkeit zur Auszahlung sieht das Gesetz ausdrücklich nicht vor.

Grund- und Behandlungspflege
Grundpflege ist die Hilfe bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, die zur Befriedigung der körperlichen und geistigen Grundbedürfnisse gehören, wie z.B.:
Essen und Trinken, Zubereiten von Mahlzeitenund Auskleideninnerhalb der Wohnungörperpflege

Die Behandlungspflege geht über den Rahmen der Grundpflege hinaus und umfasst hauptsächlich medizinische Leistungen, sowie Hilfen bei der Befriedigung von körperlichen und geistigen Grundbedürfnissen unter erschwerten Bedingungen, wie z.B.:
Ernährung über SondenAnus-praeter-VersorgungInjektionenvon Verbänden, Wundbehandlungbei Bewegungstherapie, Beschäftigungstherapie und Logopädie

Grundfähigkeitsversicherung
Sie sichert den Verlust der sogenannten Grundfähigkeiten ab, wie z.B. Hören, Sehen, Gehen, Greifen. Dies ist eine Alternative zu der Berufsunfähigkeitsversicherung, da hier einfacher das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen festgestellt werden kann. Außerdem kommt diese Versicherungsform auch für Personen in Frage, die keinen Beruf ausüben wie Schüler, Studenten und Hausfrauen, oder für personen, die keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr bekommen können oder dieser auf Grund der Berufsgruppe zu teuer ist.

Grundzulage (Riester)
Bei der Riester Rente gibt es als staatliche Förderung die Grundzulage und die Kinderzulage. Die Grundzulage wird jährlich in Höhe von max 154€ gezahlt, die Kinderzulage beträgt 300€ pro Jahr, 185€ pro Jahr für Kinder die vor 2008 geboren sind. Leistet der Sparer nicht den Mindesteigenbeitrag, werden die Zulagen anteilig gekürzt.

Günstigerprüfung
hierbei handelt es sich um eine Prüfung, ob es für den Steuerpflichtigen günstiger ist, für seine Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen (Riester-Rente) eine Zulage zu beantragen oder den Sonderausgabenabzug vorzunehmen. Die Günstigerprüfung wird vom inanzamt vorgenommen - es hat die für den Steuerpflichtigen günstigste Behandlung vorzunehmen.



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