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Lexikon - die wichtigsten Fachbegriffe

 

Härtefallregelung (Pflege)
Übersteigt der Aufwand für die Pflege den Umfang der Pflegestufe 3 bei weitem, so handelt es sich um einen Härtefall. Zu den Kriterien der Härtefallrichtlinien gehören u.a. die erforderliche Hilfe bei der Grundpflege von sechs Stunden täglich oder sogar mehr, davon mindestens dreimal Hilfe in der Nacht

Hauswirtschaftliche Versorgung (Pflege)
Hierzu gehören Tätigkeiten wie Reinigung der Wohnräume, Kochen, Einkaufen, Spülen, Wäsche waschen etc.

Hartz IV sicher
Bevor Arbeitslosengeld II gezahlt wird, muss der Antragsteller grundsätzlich vorhandenes Vermögen verwerten. Riester-geförderte Altersvorsorgevermögen werden bei der Ermittlung des persönlichen Vermögens jedoch von der Anrechnung ausgenommen.

Hinterbliebenenbegriff in der Riesterrente
Um der Riester-Förderung nicht entgegenzustehen, darf im Todesfall eine Leistung nur an den sog. "engen Hinterbliebenenkreis" ausgezahlt werden.
Der Hinterbliebenenbegriff umfasst die im Folgenden genannten Personen:
a) den Ehepartner, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Ablebens verheiratet war und
b) die Kinder der versicherten Person, für die ihr zum Zeitpunkt des Todes Kindergeld oder ein Freibetrag nach § 32 EStG zustand

Hilfsmittel (Pflege)
Hilfsmittel der Gesetzlichen Pflegeversicherung dienen der Aufrechterhaltung einer gesundheitlichen Verfassung, der Vorbeugung einer gesundheitlichen Verschlechterung etc. Im Bundesanzeiger wird ein Pflegehilfsmittelverzeichnis veröffentlicht, das regelmäßig von den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Pflegekassen überarbeitet wird.


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