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Lexikon - die wichtigsten Fachbegriffe

Lexikon A-Z

Ordentliche Kündigung (KV)
Die ordentliche Kündigung ist nur zum Ende des laufenden Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, d.h., zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Vertrages müssen drei volle Kalendermonate liegen. Eine ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden. Sie kann auf einzelne Personen oder Tarife beschränkt werden.

Pflegedienst
Pflegedienste werden meist unterstützend zur häuslichen Pflege engagiert. Es handelt sich um ausgebildetes Pflegepersonal, das je nach Umfang des Pflegebedarfs stundenweise zur Grund- oder/und Behandlungspflege (nach Operationen) und hauswirtschaftlicher Versorgung in den Haushalt kommt.

Pflegedefinition gemäß SGB
Bei vielen privaten Pflegeversicherungen erfolgt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit neben dem Punktesystem nach der ATL-Liste (Aktivitäten des täglichen Lebens) auch - analog zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung - nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB). Das SGB gliedert sich in viele verschiedene Teile. SGB XI betrift die gesetzliche Pflegeversicherung

Pflegekostenversicherung
Private Pflegezusatzversicherung. Die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung verbleibenden Kosten werden erstattet. Ein Nachweis ist erforderlich.

Pflegekurse
Pflegende Angehörige und Bekannte von Pflegebedürftigen sowie ehrenamtliche Pflegepersonen können Pflegekurse besuchen, die entweder von den Pflegekassen direkt angeboten werden oder in Kooperation mit anderen Einrichtungen. Sie sind für die Teilnehmer kostenlos. In den Kursen werden die wichtigsten Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die für die häusliche Pflege von Bedeutung sind.

Pflegerentenversicherung
Private Pflegezusatzversicherung. Sie wird von Lebensversicherern angeboten und zahlt, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird, die für die entsprechende Pflegestufe abgesicherte monatliche Rente aus.

Pflegetagegeldversicherung
Private Pflegezusatzversicherung. Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Belastungen durch die Pflege überwiesen.

Pflegezusatzversicherung
Von vielen Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften werden für gesetzlich Pflegeversicherte private Pflegezusatzversicherungen angeboten, die das Risiko von privaten Zuzahlungen abfangen oder abmildern sollen. Solche Zusatzversicherungen werden auf drei Arten angeboten:

- Pflegerentenversicherung
- Pflegetagegeldversicherung (Pflegegeldversicherung)
- Pflegekostenversicherung

Prävention
Neben Pflegekursen und anderen Dienstleistungen bietet die gesetzliche Pflegeversicherung auch Präventionsmaßnahmen an.

Pflichtbeiträge (gesetzliche Rentenversicherung)
Pflichtbeiträge sind Beiträge, die zu zahlen sind oder als gezahlt gelten, wenn eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht. Im Gegensatz zu freiwilligen Beiträgen werden Pflichtbeiträge bei der Prüfung sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen.

Prognosezeitraum
Der Zeitraum, in dem der Versicherte, vorausschauend betrachtet, berufsunfähig sein wird. Je kürzer dieser Prognosezeitraum in dem Versicherungsvertrag vereinbart ist, umso günstiger ist dies für die Versicherten. Ein verkürzter Zeitraum führt zu einer früheren Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. I.D.R Hat der Prognosezeitraum 6 Monate.


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