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Ratenzuschlag
Der Ratenzuschlag wird fällig, wenn der Versicherungsbeitrag nicht jährlich, sondern halb-
Rehabilitation (BU)
Es gilt der Grundsatz: "Rehabilitation vor Rente". Der Begriff Rehabilitation steht in der Medizin für Maßnahmen, die die Folgen und Auswirkungen eines gesundheitlichen Schadens (Behinderung aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls o. ä.) soweit wie möglich beheben oder mildern sollen. Beispiele: Krankengymnastik, Heilverfahren etc.
Rente
Als Rente wird ein in regelmäßigen Zeitabständen gezahltes Geld bezeichnet.
Renteneintrittsalter
Die Regelaltersgrenze in der GRV liegt bei 67 Jahren. Bei privaten Versicherungen ist das Renteneintrittsalter das Ende der Aufschubzeit. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Auzahlung der versicherten / erreichten Rente.
Rentengarantiezeit
Form der Todesfallleistung einer privaten Rentenversicherung. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung wird die versicherte Rente bis zum Abauf der Garantiezeit weitergezahlt. I.d.R. beträgt die Garantiezeit 5, 10, 15 oder 20 Jahre.
Rentenniveau
Die Höhe des Rentenniveaus zeigt, in welchem Verhältnis die spätere Rente aus der GRV zum durchschnittlichen jetzigen Einkommen des Beschäftigten steht. In den letzten Jahren ist das Rentenniveau stetig gefallen, was bedeutet, dass man im Ruhestand alleine aus der GRV heraus mit der zu erhaltenden Rente deutlich unter dem jetzigen Einkommensniveau im Arbeitsleben liegen wird. Bspw. lag 2008 das Rentenniveau bei rund 52%.
Rentenlücke
Differenz zwischen dem im Ruhestand benötigten Kapital und der Höhe Rente aus der GRV.
Rentenversicherungspflicht
Die Rentenversicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein. Ursprünglich waren nur Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Jedoch wurden im Laufe der Zeit immer mehr Personenkreise in die Rentenversicherungspflicht einbezogen.
Inzwischen sind auch weite Kreise von Selbständigen in die Rentenversicherungspflicht einbezogen. Dies gilt bspw. für in die Handwerksrolle eingetragene Handwerksmeister (Begrenzt auf die ersten 18 Jahre des Berufslebens). Rentenversicherungspflichtig sind auch die Bezieher von Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld und Versorgungskrankengeld.
Rentengarantie (-
Vereinbarung im Versicherungsvertrag, dass die Rente nach Beginn der Rentenzahlung für einen garantierten Zeitraum an die Hinterbliebenen gezahlt wird, sollte die Versicherte Person während dieser Zeit versterben. So kann diese auch als Teil des Hinterbliebenenschutzes fungieren.
Rentenwahlrecht
Recht des Versicherungsnehmers / Bezugsberechtigten, bei Fälligkeit des Versicherten Kapitals (Ablaufleistung) stattdessen eine Rente zu wälen. (umgekehrt: Kapitalwahlrecht)
Risikozuschlag (KV, LV)
Der Beitrag in der PKV ist risikogerecht kalkuliert. Deshalb muss bei jedem einzelnen Antrag geprüft werden, ob evtl. ein erhöhtes Risiko versichert werden soll. Dieses liegt vor, wenn die zu versichernde Person vor Abschluss der Versicherung an Krankheiten oder Beschwerden gelitten hat, die nicht restlos ausgeheilt sind oder die wieder aufleben können. Ist mit höheren Kosten durch eine Vorerkrankung zu rechnen, müssen die Mehrausgaben durch einen Risikozuschlag ausgeglichen werden.
Riesterrente
Bei der Riester-
Risikolebensversicherung
Dies ist eine reine Todesfallversicherung aus dem Bereich der Lebensversicherungen. Der Versicherungsfall tritt mit Tod der versicherten Person ein. Der Vertrag wird auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. (Vertragslaufzeit).
Wird sie mit fallender Versicherungssumme angeboten, verringert sich die Versicherungssumme in zeitlichen Abständen bis auf Null.
In der Risikolebensversicherung erfolgt keine Sparleistung, dh es wird kein Kapital gebildet.
Risikozuschlag (BU)
In der BU-
Risikozuschlag (PKV)
Der Beitrag in der PKV ist risikogerecht kalkuliert. Deshalb muss bei jedem einzelnen Antrag geprüft werden, ob evtl. ein erhöhtes Risiko versichert werden soll. Dieses liegt vor, wenn die zu versichernde Person vor Abschluss der Versicherung an Krankheiten oder Beschwerden gelitten hat, die nicht restlos ausgeheilt sind oder die wieder aufleben können. Ist mit höheren Kosten durch eine Vorerkrankung zu rechnen, müssen die Mehrausgaben durch einen Risikozuschlag ausgeglichen werden.
Rückkaufswert (LV, RV)
Der Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, den ein Versicherungsnehmer bei Rückkauf seiner zukünftigen Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag / Rentenversicherungsvertrag vom Versicherer ausgezahlt bekommt.
Rückversicherung
Die Rückversicherung ist die Versicherung der Versicherer. Rückversicherung bedeutet, dass der Erstversicherer einen mehr oder minder großen Teil seines aus jedem Versicherungsverhältnis zu übernehmenden Risikos mit dem entsprechenden Beitrags-
Durch die Rückversicherung schützt sich der Erstversicherer vor der Gefahr, durch sehr hohe Einzelrisiken oder
z. B. Katastrophen nicht kalkulierbare Vermögensschäden zu erleiden. Andererseits gibt die Rückversicherung dem Erstversicherer die Möglichkeit, Wagnisse zu versichern, die wegen ihrer Höhe oder ihrer Gefährlichkeit seine wirtschaftliche Kraft übersteigen würden.
Rückzahlungsverpflichtung -
Bereits angespartes Guthaben kann zu 100% für den Kauf oder den Bau eines Eigenheims ohne Rückzahlungsverpflichtung entnommen werden. Die Summe wird auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst und bis zum Rentenbeginn mit 2% p.a. verzinst. Eine Rückzahlung des entnommenen Betrages ist nicht zwingend erforderlich.