Versicherungsvergleich: online Versicherung Vergleich und Information, Versicherungsvergleich kostenlos


Direkt zum Seiteninhalt

Die Basisrente: Rahmenbedingungen

Versicherung > Basisrente

Angebot anfordern
______________________________________________________________________________________

Rahmenbedingungen einer Basisrente

  • Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen


  • Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie dürfen auch nicht übertragen, beliehen, veräußert oder (teil)kapitalisiert werden


  • Das Vorsorgekapital der Basisrente ist vor einer vorzeitigen Verwertung im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt. Es kann auch nicht gepfändet werden. Dies bedeutet: Weder die Agentur für Arbeit, das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff auf die Basisrente. Sie ist somit "Hartz IV sicher"


  • Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich eingezahlt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den steuerlichen Förderrahmen durch flexible Extrazahlungen voll zu nutzen. So lassen sich Sondereinkünfte gezielt zur Erhöhung der Altersrente einsetzen


  • Je nach Geldbeutel können die Beiträge mal höher, mal niedriger ausfallen oder als Einmalbeitrag eingezahlt werden


  • Eine Sofortrente ist möglich


  • Die Anspar- und die Auszahlungsphase der Basisrente können flexibel vereinbart werden- vorausgesetzt, die Rentenzahlungen beginnen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres


  • Die Basisrente kann in nahezu jedem Alter abgeschlossen werden. Das Höchstalter bei Rentenbeginn liegt in der Regel bei 85 Jahren



Zusatzbausteine

  • Todesfall: zusätzliche Risikolebensversicherung


  • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge


  • Befreiung von weiterer Beitragszahlung bei vollem Erhalt der versicherten Alters- und gegebenenfalls Hinterbliebenenrente


  • Berufsunfähigkeitsrente bis maximal zur Höhe der Altersrente


  • Die Leistungen werden immer nur an den Versicherten selbst ausgezahlt, solange er lebt. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder Kinder vereinbart werden


  • Die Leistungen aus den Zusatzversicherungen sind steuerpflichtig, ab 2040 in voller Höhe, bis dahin anteilig nach der Übergangsregelung



Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü