T - Versicherungsvergleich | Versicherungsmakler | online Versicherung Vergleich und Information | Versicherungsvergleich kostenlos

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

T

 

Teilkapitalauszahlung
Bei der Riester Rente ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Kapital nur zum Teil (max. zu 30%) ausgezahlt werden darf, ohne dass es sich um eine schädliche Verwendung handelt.

Teilstationäre Behandlung (KV)

Man versteht darunter eine Krankenhausleistung, die eine regelmäßige Verweildauer im Krankenhaus von weniger als 24 h umfasst, vorwiegend angeboten in einer Tages- oder Nachtklinik. Die Patienten verbringen dort den entsprechenden Tagesabschnitt, die restliche Zeit aber außerhalb des Krankenhauses.

Ein solcher "Aufenthalt" ist nicht identisch mit einer stationären Heilbehandlung wie sie in den AVB bzw. in den Stationär-Tarifen als Leistungsgrund erscheint.

Teilstationäre Pflege
Hierfür gibt es spezielle Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige eine professionelle Tages- oder Nachtbetreuung in Anspruch nehmen können, wenn die Pflege zuhause nicht in dem Maße gewährleistet ist, wie es die Pflegebedürftigkeit erfordert. Diese Art der Pflege wird in Anspruch genommen, damit die pflegebedürftige Person weiterhin zuhause wohnen kann.

Tod des Versicherungsnehmers
Im Todesfall des Versicherungsnehmers bekommen die Erben das angesparte Kapital inkl. Zinsen ausgezahlt. Jedoch müssen die kompletten staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden. Die Förderung bleibt nur dann erhalten, wenn der hinterbliebene Ehepartner das Restkapital auf einen eigenen Riester Vertrag überträgt oder sich das Geld als laufende Hinterbliebenenrente auszahlen lässt. Eine Waisenrente an die kindergeldberechtigten Kinder ist ebenfalls unschädlich.

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü