Lexikon - die wichtigsten Fachbegriffe - Versicherungsvergleich | Versicherungsmakler | online Versicherung Vergleich und Information | Versicherungsvergleich kostenlos

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Lexikon - die wichtigsten Fachbegriffe

 

Überschussbeteiligung
Mit dem Abschluss einer BU-Versicherung erwerben Personen Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Für diese sind vertraglich festgelegt Beiträge zu zahlen, aus denen die Gesellschaft die Versicherungsleistungen erbringen, Verwaltungskosten abdecken und Deckungsrückstellungen zur Finanzierung der Garantieleistungen bilden. Je größer die Erträge aus den Kapitalanlagen, je weniger Berufsunfähigkeitsfälle eintreten und je geringer die Verwaltungskosten ausfallen, umso größer sind die daraus entstehenden Überschüsse. Die Versicherungsnehmer werden an diesen Überschüssen beteiligt. Die Höhe der Überschüsse ist dabei nicht garantiert. Die Überschussanteile werden direkt mit den Beiträgen verrechnet oder als Schlussüberschussanteil am Ende der Laufzeit fällig.

Überschussverwendung
Mit dem Abschluss einer Pflegeversicherung erwerben Personen Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Für diese sind vertraglich festgelegt Beiträge zu zahlen, aus denen die Versicherungsunternehmen die Versicherungsleistungen erbringen, Verwaltungskosten abdecken und Deckungsrückstellungen zur Finanzierung der Garantieleistungen bilden. Je größer die Erträge aus den Kapitalanlagen, je weniger Versicherungsfälle eintreten und je geringer die Verwaltungskosten ausfallen, umso größer sind die daraus entstehenden Überschüsse. Die Versicherungsnehmer werden an diesen Überschüssen beteiligt. Die Höhe der Überschüsse ist dabei nicht garantiert. Zur Auszahlung der Überschüsse gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B. Bonusrente, Beitragsverrechnung, Fondsansammlung etc.

Überversorgung
Eine BU-Rente soll den Einkommensverlust ausgleichen. Renten, die insgesamt höher sind als das frühere Arbeitseinkommen, führen zu einer Überversorgung. Dies wird von den meisten Gesellschaften nicht akzeptiert. Deshalb lassen die Versicherungsgesellschaften bei hohen Versorgungswünschen einen Einkommensnachweis vorlegen. Es gilt das Bereicherungsverbot.

Überzahlung (Riester)

Man kann auch mehr als den max. forderfähigen Betrag von 2.100€ in den Riestervertrag einzahlen. Hierfür besteht jedoch keine Förderung - werder über den Sonderausgabenabzug noch über die Zulagen.
Solche überzahlten Beiträge werden von der zu versteuernden späteren Leistung abgezogen, dh diese Teile werden nicht nachgelagert besteuert, da Sie in der Ansparphase bereits besteuert wurden.

unmittelbar Zulagenberechtigter (Riester)

siehe förderberechtigte Personen

Umlageverfahren (Riester)
Die Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) arbeitet mit dem Umlageverfahren. Diesem liegt der sogenannte „Generationenvertrag“ zu Grunde. Aus den Zeiten Adenauers kommt der verfassungsrechtliche Anspruch auf eine Altersrente, welche dann in ihren Kosten von der nächsten Generation an arbeitenden Beitragszahlern gedeckt wird. Die Beiträge werden also – anders als bei der Riester-Rente – nicht angespart sondern sofort für die Finanzierung der heutigen Renten ausgegeben.

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü