Gesetzliche Krankenversicherung - die aktuelle Lage
Von der gesetzlichen Krankenkasse bekommt der Versicherte bei Zahnersatz nur noch einen festen Zuschuss. Dieser Zuschuss fällt immer gleich aus, egal wie die individuelle Behandlung erfolgt. Auch muss der Patient alle Leistungen, die über diese gesetzlich festgelegte Regelversorgung hinausgehen, selbst bezahlen. Diese Kosten können zwischen einigen hundert und einigen tausend € pro Zahn liegen. Auch wenn der Versicherte sich genau an die Regelversorgung hält, muss er, je nach Bonusheft, 35% - 50% der Kosten privat bezahlen...mehr
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Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen
Die zahnmedizinischen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen umfassen die Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Ebenso gehört zu den Leistungen die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung und den Zahnersatz. Pro Quartal müssen gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Praxisgebühr von zehn Euro bezahlen. Für zwei Kontrolluntersuchungen im Jahr entfällt für Erwachsene die Praxisgebühr. Kinder und Jugendliche sind von dieser Gebühr ganz befreit...mehr
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...je jünger das Eintrittsalter, desto günstiger sind die Beiträge.
Doch dies ist nicht der einzige Grund, weshalb ein frühzeitiger Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu empfehlen ist. Man sollte nicht abwarten, bis Probleme auftauchen. Für Behandlungen, die bereits vor Abschluss der Versicherungen begonnen haben, muss die Versicherung später nicht leisten. Dies gilt auch für Behandlungen, die der Zahnarzt zwar noch nicht begonnen, aber empfohlen hat. Auch für Zahnersatz, der innerhalb der Wartezeit (8 Monate) nach Vertragsabschluss notwendig wird, muss der Versichererer ebenfalls nicht aufkommen. Zusätzlich sollte man beachten, dass einige Versicherer in den ersten Jahren Summenbegrenzungen haben.
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