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ANGEBOT FÜR EINE RIESTERRENTE MIT VERGLEICH ANFORDERN
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Grundzulage 154 € pro Jahr
Kinderzulage 300 € pro Jahr, 185 € pro Jahr für Kinder die vor 2008 geboren sind.
Die volle Zulage – 154 Euro Grundzulage und 185 bzw. 300 Euro pro Kind – gibt es nur, wenn der Versicherte einen sogenannten Mindesteigenbeitrag beisteuert. Dieser Beitrag ist jeweils abhängig von den im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkünften. Bei Beamten werden die Besoldung beziehungsweise die Amtsbezüge zugrunde gelegt. Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält die Zulage nur anteilig. Grundsätzlich spielt es keine Rolle, aus welchen Quellen die Beiträge stammen. Eine Ausnahme sind vermögenswirksame Leistungen. Hierfür gibt es keine Zulage. Dies gilt auch für prämienbegünstigte Aufwendungen, zum Beispiel Aufwendungen, für die eine Wohnungsbauprämie gewährt werden kann.
Ab 2008 beläuft sich der Mindesteigenbeitrag auf 4% der erzielten Einkünfte abzüglich der staatlichen Zulage. Wer will, kann auch mehr in seine Riester-

Bsp. für eine alleinerziehende Mutter, 1 Kind, Buttoeinkommen 30.000 € p.a. im Jahr 2010 |
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4 % von 30.000 € |
1.200 € |
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154 € |
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185 € |
Mindesteigenbeitrag für 20011 |
861 € |
Natürlich kann sie auch einen geringeren Eigenbeitrag leisten. Dann werden jedoch die Zulagen anteilig gekürzt. |
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Was gilt für Ehepaare?
Ehepaare, bei denen beide Partner förderberechtigt sind, rechnen ihren jeweiligen Mindestbeitrag getrennt aus. Ist nur ein Ehepartner förderberechtigt, zahlt der Förderberechtigte seinen Mindestbeitrag ein. Der nicht förderberechtigte Partner muss keine eigenen Beiträge einzahlen. Auf seinen Vorsorgevertrag fließt nur die Zulage. Um den Mindesteigenbeitrag des förderberechtigten Partners zu ermitteln, werden die beiden Zulagen zusammengerechnet.
Geringverdiener
Wer so wenig verdient, dass sein errechneter Mindesteigenbeitrag geringer ist als der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro, oder im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt hat, zahlt dennoch mindestens den Sockelbeitrag. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Geringverdiener also wenigstens 60 Euro im Jahr in ihren Riester-
Mehrere Verträge
Förderberechtigte können so viele Riester-